Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten, die Liste befindet sich noch im Aufbau.
Muss ich eine Anzahlung leisten? Wann muss ich zahlen?
Für Stand- und Zeltplätze wird grundsätzlich keine Anzahlung fällig. Der Urlaub wird während des Aufenthalts vor Ort in bar oder mit Karte gezahlt.
Für Mietobjekte wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % fällig, hierzu erhalten Sie von uns nach Ihrer Buchung oder Anfrage eine Anzahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 5 Tagen. Der Restbetrag wird während des Aufenthalts vor Ort in bar oder mit Karte gezahlt.
Wie sind die An- und Abreisezeiten?
In der Hauptsaison gelten folgende An- und Abreisezeiten:
Stand- und Zeltplätze: Anreise 12.00-12.30 Uhr sowie 15-18.00 Uhr; Abreise 7.00 bis 11.00 Uhr.
Mietobjekte: Anreise 15.00-18.00 Uhr, Abreise 9.00-10.30 Uhr.
In der Nebensaison ändern sich die Öffnungszeiten der Rezeption. Bitte schauen Sie auf unserer Website nach den aktuellen An- und Abreisezeiten.
Falls Sie später als 18 Uhr anreisen (auch ungeplant, z.B. wegen Stau), geben Sie uns bitte so bald wie möglich Bescheid, damit wir Ihren Check-in organisieren können.
Wichtig: Zwischen 13.00 und 15.00 Uhr ist das Haupttor geschlossen. Der Campingplatz kann nicht befahren werden, die Rezeption ist geschlossen.
Wie sind die Storno- bzw. Rücktrittsbedingungen?
Folgende Stornierungsbedingungen gelten für Mietobjekte:
• Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise wird die Anzahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 12 Euro zurückerstattet.
• Bei Rücktritt 29 Tage bis 48 Stunden vor möglicher Anreise (15.00 Uhr am Anreisetag) wird die Anzahlung einbehalten.
• Bei Rücktritt ab 48 Stunden vor möglicher Anreise (15.00 Uhr am Anreisetag) oder bei Nicht-Erscheinen ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Folgende Stornierungsbedingungen gelten für Stand- und Zeltplätze:
• Bei Rücktritt bis 24 Stunden vor möglicher Anreise (12.00 am Anreisetag) werden keine Kosten fällig.
• Bei Rücktritt ab 24 Stunden vor möglicher Anreise (12.00 am Anreisetag) sind 50 % des Reisepreises zu zahlen.
• Bei Nicht-Erscheinen ohne schriftliche Rücktrittserklärung ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils der Empfangszeitpunkt der Rücktrittsnachricht.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in das Mietverhältnis eintritt, kann vom Gast gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.!
